Es wird weiter gelockert. Private Zusammenkünfte können ab Morgen als geschlossene Gesellschaft mit bis zu 100 Personen in abgrenzbaren Bereichen durchgeführt werden. Geimpfte oder genesene Personen werden nicht mitgezählt. Der Verordnungsgeber stellt dabei nicht mehr auf den familiären Anlass ab, auch bspw. Klassentreffen sind damit möglich. Das Tanzen, Darbietungen und ähnliche Aktivitäten sind ausdrücklich im Rahmen dieser privaten Zusammenkünfte und als geschlossene Gesellschaften wieder erlaubt.
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