Mail aus dem Gesundheitsamt. Wir würden einen Flohmarkt in unserem Club für den 15. August bewerben. Das sei nicht erlaubt, da Flohmärkte z. Zt. verboten sind. Ich erkläre der netten Dame, dass es ja nicht ausgeschlossen sei, dass auch Flohmärkte am 15. August wieder erlaubt seien und ich nicht erst einen Tag vorher dafür Werbung machen kann. Dann möchte sie noch ein Hygienekonzept für den „verbotenen“ Flohmarkt. Verrückte Zeiten sind das.

Frauenklamotte im Bunke