Corona Tagebuch eines Clubbetreibers

Corona Tagebuch eines Clubbetreibers

Seit Freitag, dem 13. März 2020 finden im Club "Bunker" in Rostock keine Tanzveranstltungen und Parties mehr statt. Geschlossen wegen der Corona-Pandemie. Wie es jetzt weiter geht, beschreibt dieser Blog.

Autor: admin (Seite 66 von 78)

16.07.2020 – Tag 126

Heute erhalte ich eine aufgeregte Mail aus dem Gesundheitsamt. Ich solle sehr vorsichtig sein, da wir für Samstag eine Gay-Party angemeldet haben und gleichzeitig CSD (Chistopher Street Day) in Rostock stattfindet. Wir werden gewarnt, nicht mehr Personen Zutritt zu gewähren, als laut Corona-Verordnung erlaubt. Ich maile zurück, dass wir nur Personen hineinlassen werden, die Vorfeld eine Karte erworben haben. So wissen wir schon wieviele Gäste kommen und haben auch schon die obligatorischen Adressdaten für die Ämter.

15.07.2020 – Tag 125

Was für Assis! Aus der Presse: „Dehoga-Appell: Gäste sollen Reservierungen einhalten – Die meisten Betreiber von Restaurants und Gaststätten sind von der Corona-Krise arg gebeutelt worden. Monatelang konnten sie keine Einnahmen erzielen. Nun kommen neue Probleme hinzu. „Es häufen sich die Klagen von Gastwirten, dass trotz Reservierung die Tische leer bleiben“, sagte der Präsident des Dehoga MV, Lars Schwarz, der Deutschen Presse-Agentur. Wer einen Tisch in einem Restaurant reserviert, sollte daher die Reservierung unbedingt einhalten oder so früh wie möglich absagen, fordert der Hotel- und Gaststättenverband MV. Das Nicht-Erscheinen sei gerade in Corona-Zeiten, in denen durch die Abstandsregelungen die vorhandene Kapazität teilweise nur zu 50 Prozent genutzt werden kann, besonders schlimm für die Wirte: Denn die Lockdown-Phase habe große Löcher in die Bilanzen der Restaurants gerissen, sagte Schwarz.“

14.07.2020 – Tag 124

Wir planen und bereiten unsere nächsten Veranstaltungen vor. Am 18.07. und 25.07. sind Veranstaltungen mit Publikum angepeilt. Die Livestreams gehen inzwischen allen auf den Keks. Ohne Publikum macht es den Künstlern und uns echt keinen Spaß.

13.07.2020 – Tag 123

Wir wurden doch nicht vergessen? „MV: Perspektive für Diskotheken gefordert – Der Hotel- und Gaststätten-Verband MV hat eine zeitnahe wirtschaftliche Perspektive für die bislang geschlossenen Clubs und Diskotheken gefordert. Es sei das dringende Gebot der Stunde, einen Öffnungstermin zu nennen, sagte der Präsident des Dehoga MV, Lars Schwarz, am Montag. Seit neun Tagen gebe es in  MV keine neuen Corona-Infektionen. „Vor diesem Hintergrund ist es nicht mehr logisch zu erklären, warum hier ein Branchensegment nach wie vor komplett geschlossen bleiben muss, zumal ein Großteil der Gäste in den Clubs und Diskotheken Einheimische sind“, betonte Schwarz.“

12.07.2020 – Tag 122

Rückflug wieder mit Maske. In Berlin kontrolliert keiner, was mich etwas erstaunt. Aber weiterhin gute Nachrichten in der Presse: „Zum neunten Mal in Folge keine Neuinfektion in MV – In Mecklenburg-Vorpommern ist den neunten Tag in Folge keine neue Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen worden. Die Zahl der landesweit registrierten Infektionsfälle blieb damit bei 804, wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales mitteilte. An einer Covid-19-Erkrankung gestorben sind im Nordosten bislang 20 Menschen, auch diese Zahl blieb erneut konstant.“

11.07.2020 – Tag 121

Gestern habe ich nochmal die Ämter kontaktiert, wie sie die neuen „Freiheiten“ bei den Familienfeiern sehen (Durchführung in separaten Räumlichkeiten der Gaststätte/ eine zeitliche Beschränkung der Veranstaltungsdauer ist nicht vorgegeben / Tanzen und ähnliche Aktivitäten sind nicht verboten). So richtig wussten sie noch nicht Bescheid und über sie Tatsache, dass bei Familienfeiern jetzt getanzt werden darf, war auch noch keiner informiert worden. Kein Problem. Die neue Verordnung hat ja auch 112 (einhundertundzwölf) Seiten.

Ab Mittag fahre ich in die Hauptstadt La Valetta und drehe Außenaufnahmen für mein Video:

Coronablogger in La Valetta

10.07.2020 – Tag 120

Gibt eine neue Verordnung: „Verordnung der Landesregierung zur Corona-Lockerungs-LVO MV – Für den Betrieb und den Besuch von Gaststätten im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Gaststättengesetzes (Speisewirtschaften) und Gaststätten im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Gaststättengesetzes (Schankwirtschaften) besteht die Pflicht, die in Anlage 30 genannten Auflagen einzuhalten. Clubs und Diskotheken sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Tanzen und ähnliche Aktivitäten sind in allen Gaststätten verboten.“ Und was steht in Anlage 30? Aha: „Anlage 30
Auflagen für Gaststätten

  1. Mitarbeiter haben bei Kundenkontakten, bei denen ein Abstand von 1,5 Metern unterschritten wird, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Gleiches gilt bei jedem Aufenthalt von Mitarbeitern im Gastraum.
  2. Eine Bewirtung von Gästen ist nur zulässig, wenn diese über einen Sitzplatz
    verfügen und die Getränke und Speisen am Sitzplatz verzehrt werden.
  3. Zwischen Gästen, die nicht an einem Tisch sitzen, ist ein Abstand von 1,5 Metern zu wahren.
  4. An einem Tisch dürfen sich nicht mehr als zehn Gäste aufhalten.
  5. Gäste müssen, wenn sie nicht am Tisch sitzen, eine Mund-Nase-Bedeckung
    tragen.
  6. Gäste dürfen nur nach Reservierung bewirtet werden. Eine Direktannahme von Gästen ohne Voranmeldung ist nur zulässig, wenn Warteschlangen offensichtlich vermieden werden.
  7. Die Betreiber haben ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzept zu erstellen, das auf Anforderung der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des § 2 Abs. 1 Infektionsschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
    vorzulegen ist.
  8. In Räumen muss die Funktionstüchtigkeit vorhandener Be- und Entlüftungsanlagen sichergestellt sein.
  9. Es ist zu gewährleisten, dass nur in der Zeit zwischen 6 Uhr und 2 Uhr des
    Folgetages Gäste bewirtet werden.
  10. Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit Covid-19 muss eine Person pro Gästegruppe in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden, die die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige
    Anschrift, Telefonnummer, Tischnummer, sowie Uhrzeit des Besuches der
    Gaststätte. Die jeweiligen Tageslisten sind vom Betreiber oder der Betreiberin für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren und der zuständigen
    Gesundheitsbehörde im Sinne des § 2 Absatz 1
    Infektionsschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern auf Verlangen
    vollständig herauszugeben. Die zu erhebenden personenbezogenen Daten dürfen Nr. 46 Tag der Ausgabe: Schwerin, den 9. Juli 2020 599
    zu keinem anderen Zweck, insbesondere nicht zu Werbezwecken,
    weiterverarbeitet werden. Die Informationspflicht nach Artikel 13 der
    Datenschutzgrundverordnung kann durch einen Aushang erfüllt werden. Die
    Anwesenheitsliste ist so zu führen und zu verwahren, dass die personenbezogenen Daten für Dritte, insbesondere andere Gäste, nicht zugänglich sind. Wenn sie nicht von der Gesundheitsbehörde angefordert wird, ist die Anwesenheitsliste unverzüglich nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten.
  11. Tanzen und ähnliche Aktivitäten sind in allen Gaststätten verboten.“

Nicht schlecht, das können wir alles einhalten und noch besser ist Anlage 32, die auch für und gilt. Ich lese dort:“

  1. Durchführung in separaten Räumlichkeiten der Gaststätte.
  2. egal für uns
  3. egal für uns
  4. egal für uns
  5. Eine zeitliche Beschränkung der Veranstaltungsdauer ist nicht vorgegeben.
  6. egal für uns
  7. egal für uns
  8. egal für uns
  9. egal für uns
  10. egal für uns
  11. egal für uns
  12. egal für uns
  13. Tanzen und ähnliche Aktivitäten sind nicht verboten.“

Ich versuche nochmal die Ämter zu erreichen, wie sie das so sehen. Muss mich beeilen, freitags erreicht man da ab 12 Uhr ja niemanden mehr…

08.07.2020 – Tag 118

Bin in einer der coolsten Cocktailbars in Malta, dem „The Thirsty Barber“. Wir drehen ein tolles Video und quatschen danach noch mehrere Stunden über die Lage der Gastronomie in Malta und Deutschland. Corona ist ein Problem, welches wirklich die ganze Welt betrifft und es interessant, wie in anderen Ländern damit umgegangen wird. Foto im „The Thirsty Barber“:

at The Thirsty Barber

Mein Besuch im „The Thirsty Barber“ in Malta

Hier das entstandene Video*: https://www.youtube.com/watch?v=cEJh4wOHya0&t

Video wurde später zum Blog hinzugefügt

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »