Interessantes aus der Zeitung: „Berlin: Verwaltungsgericht hat Tanz-Verbot aufgehoben –Das Verwaltungsgericht Berlin hat das generelle Verbot gewerblicher Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen gekippt. Uneingeschränkte Öffnungen seien zwar vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie weiterhin nicht erlaubt, Veranstaltungen ausschließlich für geimpfte und genesene Personen seien jedoch vorläufig zuzulassen, teilte das Gericht am Freitag nach einem entsprechenden Beschluss mit (Az.: VG 14 L 467/21). Das gilt allerdings nicht für negativ getestete Personen. Das Gericht gab damit dem Eilantrag einer Betreiberin einer Diskothek in der Nähe des Kurfürstendamms überwiegend statt.“