Wieder telefonische Diskussion mit dem Ordnungsamt. Es geht (Mal wieder) um die Frage, wie viele Familienangehörige bei einer Familienfeier anwesend sein müssen. In % der Gäste. Da Familienfeiern bis 75 Personen (sogar mit Tanz!) erlaubt sind, kann der Gesetzgeber ja wohl kaum gemeint haben, dass alle miteinander verwandt sind? Also ich muss lange zählen, um auf 75 Verwandte bei mir zu kommen.
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