Der Dehoga hat sich bei mir gemeldet mit positiven Nachrichten: „Die Landesregierung von MV hat heute die Verordnung der Landesregierung MV zum Übergang nach den Corona-Schutz-Maßnahmen (Corona-Übergangs-LVO MV) veröffentlicht. Darin ist Öffnung der Gastronomie verordnungstechnisch geregelt. Danach dürfen Gaststätten im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Gaststättengesetzes (Speisewirtschaften) ihren Betrieb unter Einhaltung strengen Auflagen ab 9. Mai 2020 wieder öffnen.“ Habe ich mir gleich alles durchgelesen. 1000 Regeln, aber alles machbar. Mal sehen, was die Mitbewerber so treiben und wie die das umsetzen.
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