Hoffnungsvolles aus der Presse: „Gericht: Schließung von Clubs ab Inzidenzwert 10 rechtswidrig –Die vom Land Niedersachsen angeordnete Schließung von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars ab einem Inzidenzwert von mehr als 10 ist rechtswidrig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg setzte den entsprechenden Passus der Corona-Verordnung des Landes außer Kraft und gab damit dem Normenkontrolleilantrag einer Shisha-Bar-Betreiberin aus Delmenhorst statt. Der am Dienstag bekannt gemachte Beschluss ist unanfechtbar. (Az.: 13 MN 352/21)..“
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