Corona Tagebuch eines Clubbetreibers

Corona Tagebuch eines Clubbetreibers

Seit Freitag, dem 13. März 2020 finden im Club "Bunker" in Rostock keine Tanzveranstltungen und Parties mehr statt. Geschlossen wegen der Corona-Pandemie. Wie es jetzt weiter geht, beschreibt dieser Blog.

Monat: September 2021 (Seite 2 von 3)

20.09.2021 – Tag 557

Andere (Bundes-)Länder, andere Sitten? „Schleswig-Holstein schafft Kontaktdatenerhebung ab – Schleswig-Holsteins Regierung setzt auf die 3G-Regel. Mit der aktualisierten Corona-Landesverordnung kommen viele Lockerungen. Auch die Kontaktdatennachverfolgung fällt weg. Keine Zettel mit Anschrift und Telefonnummer mehr, keine Luca-App: Überall, wo die 3G-Regel (genesen, geimpft und getestet) gilt, werden auch keine Daten mehr gesammelt – außer in manchen Institutionen des Gesundheitswesens wie Pflegeheimen oder einigen Krankenhäusern. Für die Gastronomie und die Beherbergungsbetriebe fällt die Datenerhebung weg. Laut Hotel-und Gaststättenverband Schleswig-Holstein ist es den Gastronomen sogar verboten, die Daten ihrer Gäste zu erfassen.“

19.09.2021 – Tag 556

Ohne PCR-Testpflicht für Ungeimpfte und Ungenesene ist es wirklich entspannter. Auch wenn wir in unseren Club nur 50 % der erlaubten Kapazität reinlassen dürfen, sprechen die Zahlen für sich und die Leute sind auch deutlich gechillter.

18.09.2021 – Tag 555

Heute die erste von der Initiative Musik geförderte Veranstaltung. Im letzten Jahr bei den Clubschließungen konnte man sich ja um Förderungen bewerben. Mal sehen, was es wird. Alle Logos sind vorschriftsmäßig bei der Werbung angebracht:

17.09.2021 – Tag 554

Aus der Presse: „Stadt Rostock: Corona-Ampel auf „Grün“ – Nachdem die Corona-Ampel fünf Tage in Folge wieder auf „Grün“ steht, werden in der Hansestadt Rostock die vorgesehenen Erleichterungen in Kraft gesetzt. Wie die Stadtverwaltung gestern berichtete, sind von heute an der Mund-Nasen-Schutz in Schulen und Horten nicht mehr zwingend erforderlich. Auch die erweiterten Testpflichten in zahlreichen Betrieben entfallen. Dies gelte insbesondere bei Dienstleistungen im Heilmittelbereich oder bei Friseuren sowie in Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagel-, Sonnen, Fitness- oder Tattoostudios. Auch Restaurants, Clubs, Diskotheken, Theater oder Kinos können ungetestet besucht werden.“ Das stimmt leider nicht. In Clubs sind für Ungeimpte und Ungenesene weiterhin Schnelltests vorgesehen. Ist aber super, wenn die Presse so einen Quatsch schreibt, dann können wir uns vor Anfragen kaum retten…

15.09.2021 – Tag 552

Heute Morgen im Gewerbeamt angerufen. Welche neuen Regeln jetzt gelten ist auch nach dem Gespräch unklar. Gilt ab Donnerstag 0 Uhr jetzt die neue Verordnung oder die alte? Uns ist das egal. Wir posten einfach, das neue Regeln gelten:

14.09.2021 – Tag 551

Schon wieder neue Regeln: „MV: Hospitalisierung künftig Maßstab für Schutzmaßnahmen – Bei der Festlegung der Corona-Schutzmaßnahmen ist in Mecklenburg-Vorpommern künftig die Zahl der Corona-Patienten in Krankenhäusern der ausschlaggebende Faktor. Wie Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) mitteilte, verständigte sich das Kabinett in der heutigen Sitzung auf eine entsprechende Änderung, die übermorgen in Kraft tritt. Bislang galt die Sieben-Tage-Inzidenz als Leitkriterium. Diese wird nun in der Wertigkeit zurückgestuft. Die Hospitalisierung gibt die Zahl der innerhalb der zurückliegenden sieben Tage in Kliniken eingelieferten Covid-19-Patienten an. Nach Angaben des Ministers ist die Hospitalisierung mit dem Wert 2,0 derzeit in der Ampelstufe Grün. Ab einem Wert von 15,0 (Orange) können in der betroffenen Region zusätzliche Schutzmaßnahmen angeordnet werden.“

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