Heute fliege ich für eine Woche weg. Mal sehen, wie andere Länder mit den Corona-Bestimmungen so umghehen. Am Abend ist Party im Club.
Corona Tagebuch eines Clubbetreibers
Seit Freitag, dem 13. März 2020 finden im Club "Bunker" in Rostock keine Tanzveranstltungen und Parties mehr statt. Geschlossen wegen der Corona-Pandemie. Wie es jetzt weiter geht, beschreibt dieser Blog.
Heute fliege ich für eine Woche weg. Mal sehen, wie andere Länder mit den Corona-Bestimmungen so umghehen. Am Abend ist Party im Club.
Aus der Presse: „Corona-Regeln: Ergebnis der Bund-Länder-Konferenz im Überblick –Bundesregierung und -länder haben sich auf ihr weiteres Vorgehen in der Corona-Pandemie verständigt. Die konkrete Umsetzung soll jedoch bei den Bundesländern liegen, die auch eigene Regeln festlegen können.“ Interessant für unseren Club: „Feiern und Veranstaltungen: Einschränkungen, wie eine begrenzte Teilnehmerzahl für Clubs und Partys, sind weiter möglich, Hygienekonzepte müssen vorgelegt werden. “ Bleibt also alles beim alten?
Wie jeden Montag wird Ware für das kommende Wochenende bestellt. Die ersten Veranstalterinnen und Veranstalter fragen, wann wir wieder schließen müssen. Keine Ahnung, aber Ware muss ja trotzdem bestellt werden.
Lief gestern gut, aber die anderen Jahre lief eine ähnliche Veranstltung finanziell gesehen besser. Man merkt, dass Leute fehlen aufgrund der Auflagen.
Heute haben wir tatsächlich eine geförderte Veranstaltung am Start. Als wir im Januar 2021 die Förderung gestellt haben, war wirklich nicht klar, ob die Veranstaltung stattfinden wird. Und das Wetter spielt auch mit.
Es kann nicht immer Electro sein, deshalb heute Trash und Karaoke:
So schlecht war der Mittwoch nicht, aber es gibt noch Potential. Jetzt werden noch 300 Plakate in der Stadt geklebt. Am Abend dann Pub Quiz im Club.
Irgendwie ist im Moment wenig los in den Clubs unter der Woche. Deshalb öffnen wir unseren Club im August einfach Mal mittwochs.
Hoffnungsvolles aus der Presse: „Gericht: Schließung von Clubs ab Inzidenzwert 10 rechtswidrig –Die vom Land Niedersachsen angeordnete Schließung von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars ab einem Inzidenzwert von mehr als 10 ist rechtswidrig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg setzte den entsprechenden Passus der Corona-Verordnung des Landes außer Kraft und gab damit dem Normenkontrolleilantrag einer Shisha-Bar-Betreiberin aus Delmenhorst statt. Der am Dienstag bekannt gemachte Beschluss ist unanfechtbar. (Az.: 13 MN 352/21)..“
Wir planen das Wochenende und bestellen Ware. Mal sehen, was die Zukunft so bringt. Viele Veranstaler melden sich und möchten noch schnell eine Party bei uns im Club veranstalten, da sie mit einem weiteren Lockdown im Herbst rechnen.
© 2025 Corona Blogger
Neueste Kommentare