Corona Tagebuch eines Clubbetreibers

Corona Tagebuch eines Clubbetreibers

Seit Freitag, dem 13. März 2020 finden im Club "Bunker" in Rostock keine Tanzveranstltungen und Parties mehr statt. Geschlossen wegen der Corona-Pandemie. Wie es jetzt weiter geht, beschreibt dieser Blog.

Monat: Juli 2020 (Seite 3 von 4)

11.07.2020 – Tag 121

Gestern habe ich nochmal die Ämter kontaktiert, wie sie die neuen „Freiheiten“ bei den Familienfeiern sehen (Durchführung in separaten Räumlichkeiten der Gaststätte/ eine zeitliche Beschränkung der Veranstaltungsdauer ist nicht vorgegeben / Tanzen und ähnliche Aktivitäten sind nicht verboten). So richtig wussten sie noch nicht Bescheid und über sie Tatsache, dass bei Familienfeiern jetzt getanzt werden darf, war auch noch keiner informiert worden. Kein Problem. Die neue Verordnung hat ja auch 112 (einhundertundzwölf) Seiten.

Ab Mittag fahre ich in die Hauptstadt La Valetta und drehe Außenaufnahmen für mein Video:

Coronablogger in La Valetta

10.07.2020 – Tag 120

Gibt eine neue Verordnung: „Verordnung der Landesregierung zur Corona-Lockerungs-LVO MV – Für den Betrieb und den Besuch von Gaststätten im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Gaststättengesetzes (Speisewirtschaften) und Gaststätten im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Gaststättengesetzes (Schankwirtschaften) besteht die Pflicht, die in Anlage 30 genannten Auflagen einzuhalten. Clubs und Diskotheken sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Tanzen und ähnliche Aktivitäten sind in allen Gaststätten verboten.“ Und was steht in Anlage 30? Aha: „Anlage 30
Auflagen für Gaststätten

  1. Mitarbeiter haben bei Kundenkontakten, bei denen ein Abstand von 1,5 Metern unterschritten wird, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Gleiches gilt bei jedem Aufenthalt von Mitarbeitern im Gastraum.
  2. Eine Bewirtung von Gästen ist nur zulässig, wenn diese über einen Sitzplatz
    verfügen und die Getränke und Speisen am Sitzplatz verzehrt werden.
  3. Zwischen Gästen, die nicht an einem Tisch sitzen, ist ein Abstand von 1,5 Metern zu wahren.
  4. An einem Tisch dürfen sich nicht mehr als zehn Gäste aufhalten.
  5. Gäste müssen, wenn sie nicht am Tisch sitzen, eine Mund-Nase-Bedeckung
    tragen.
  6. Gäste dürfen nur nach Reservierung bewirtet werden. Eine Direktannahme von Gästen ohne Voranmeldung ist nur zulässig, wenn Warteschlangen offensichtlich vermieden werden.
  7. Die Betreiber haben ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzept zu erstellen, das auf Anforderung der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des § 2 Abs. 1 Infektionsschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
    vorzulegen ist.
  8. In Räumen muss die Funktionstüchtigkeit vorhandener Be- und Entlüftungsanlagen sichergestellt sein.
  9. Es ist zu gewährleisten, dass nur in der Zeit zwischen 6 Uhr und 2 Uhr des
    Folgetages Gäste bewirtet werden.
  10. Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit Covid-19 muss eine Person pro Gästegruppe in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden, die die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige
    Anschrift, Telefonnummer, Tischnummer, sowie Uhrzeit des Besuches der
    Gaststätte. Die jeweiligen Tageslisten sind vom Betreiber oder der Betreiberin für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren und der zuständigen
    Gesundheitsbehörde im Sinne des § 2 Absatz 1
    Infektionsschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern auf Verlangen
    vollständig herauszugeben. Die zu erhebenden personenbezogenen Daten dürfen Nr. 46 Tag der Ausgabe: Schwerin, den 9. Juli 2020 599
    zu keinem anderen Zweck, insbesondere nicht zu Werbezwecken,
    weiterverarbeitet werden. Die Informationspflicht nach Artikel 13 der
    Datenschutzgrundverordnung kann durch einen Aushang erfüllt werden. Die
    Anwesenheitsliste ist so zu führen und zu verwahren, dass die personenbezogenen Daten für Dritte, insbesondere andere Gäste, nicht zugänglich sind. Wenn sie nicht von der Gesundheitsbehörde angefordert wird, ist die Anwesenheitsliste unverzüglich nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten.
  11. Tanzen und ähnliche Aktivitäten sind in allen Gaststätten verboten.“

Nicht schlecht, das können wir alles einhalten und noch besser ist Anlage 32, die auch für und gilt. Ich lese dort:“

  1. Durchführung in separaten Räumlichkeiten der Gaststätte.
  2. egal für uns
  3. egal für uns
  4. egal für uns
  5. Eine zeitliche Beschränkung der Veranstaltungsdauer ist nicht vorgegeben.
  6. egal für uns
  7. egal für uns
  8. egal für uns
  9. egal für uns
  10. egal für uns
  11. egal für uns
  12. egal für uns
  13. Tanzen und ähnliche Aktivitäten sind nicht verboten.“

Ich versuche nochmal die Ämter zu erreichen, wie sie das so sehen. Muss mich beeilen, freitags erreicht man da ab 12 Uhr ja niemanden mehr…

08.07.2020 – Tag 118

Bin in einer der coolsten Cocktailbars in Malta, dem „The Thirsty Barber“. Wir drehen ein tolles Video und quatschen danach noch mehrere Stunden über die Lage der Gastronomie in Malta und Deutschland. Corona ist ein Problem, welches wirklich die ganze Welt betrifft und es interessant, wie in anderen Ländern damit umgegangen wird. Foto im „The Thirsty Barber“:

at The Thirsty Barber

Mein Besuch im „The Thirsty Barber“ in Malta

Hier das entstandene Video*: https://www.youtube.com/watch?v=cEJh4wOHya0&t

Video wurde später zum Blog hinzugefügt

07.07.2020 – Tag 117

Es geht weiter: „Weitere Lockerungen in MV – In Mecklenburg-Vorpommern können sich die Menschen von Freitag an wieder ohne strenge Kontaktbeschränkungen treffen. Für Veranstaltungen gelten höhere Teilnehmerzahlen und mit Busreisegruppen dürfen erstmals seit März auch wieder Tagestouristen ins Land. Die Landesregierung habe die in der Vorwoche beschlossenen Lockerungen in einer neuen Verordnung verankert, die nun zum 10. Juli wirksam werde, teilte Innenminister Lorenz Caffier (CDU) heute nach der Kabinettssitzung in Schwerin mit.“

06.07.2020 – Tag 116

Am Flughafen gestern musste man die Personalien angeben und es wurde bei jedem Fieber gemessen. Die Einreise nach Malta war unproblematisch. Probleme bereitet mir eher der Linksverkehr. Aber mein Mietwagen hat schon so viele Beulen, dass es auch egal ist. Am Abend rufe ich nochmal Dave von „The Thirsty Barber“ an.

Coronabloggers Auto auf Malta

05.07.2020 – Tag 115

Kurze Nacht. Auf nach Schönefeld. 9:40 Uhr ist Abflug nach Malta. Der Flughafen ist verwaist und alle tragen Masken. Die Masken bleiben auch während des Fluges aufgesetzt, welches vom Kabinenpersonal streng überwacht wird.

03.07.2020 – Tag 113

Aus der Presse: „Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt sich auf eine langanhaltende Bedrohung der Menschheit durch die Krankheit Covid-19 ein.“ Wir auch. Aber egal. Heute bereiten wir das morgige Sommerfest vor. Ware ist eingekauft und Club auf Hochglanz poliert. Die Corona-Verordnung und das Hygienekonzept kenne ich bald auswendig.

02.07.2020 – Tag 112

Ich muss noch Ware einkaufen und Wechselgeld holen für unser Sommerfest. Die Vorfreude steigt weiter. Endlich tut sich wieder was. Gute Nachrichten aus der Presse stimmen uns positiv: „In Mecklenburg-Vorpommern ist am heutigen Donnerstag keine neue Infektion mit dem Coronavirus gemeldet worden.“

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